Ein Jahr nach Inkrafttreten des Prostituierte begru?en ProstSchG bot sich mir die Gelegenheit, einen längeren Überblicksbeitrag zum seinerzeit noch recht neuen Gesetz zu verfassen. Prostituierte begru?en der Suche nach einer scheinbar griffigen Überschrift habe ich die Ambivalenz dieser Überschrift nicht verkannt, sondern gesucht. Stattdessen habe ich mich mit dem demokratietheoretisch gebotenen Respekt des aufgeklärten Rechtspositivisten auf die Regelungslogik des ProstSchG eingelassen. Das Gesetz vertritt bekanntlich keinen prohibitiven, gar abolitionistischen Ansatz, sondern folgt der kompromisshaften Linie der harm reduction. Ist das, rechtspolitisch betrachtet, noch problemangemessen? Gewerberecht ist besonderes Gefahrenabwehrrecht. Das setzt Gefahren voraus, die mit spezifisch gewerberechtlichem Instrumentarium eingehegt oder gebannt werden können. Die Ähnlichkeit des ProstSchG mit dem Gewerberecht ist frappant. Hinzu kommen Bestimmungen, die sich systematisch dem öffentlichen Gesundheitsrecht bzw. Hierbei geht es in erster Linie um den Schutz der Gesundheit von Prostituierten in Ausübung ihrer Tätigkeit. Strukturell erinnert das an das ehemals auch im Gewerberecht mitgeregelte Arbeitsschutzrecht, 3 obgleich das ProstSchG nicht nur abhängig beschäftigte Prostituierte erfasst vgl. Das wiederum ähnelt einem gaststättenrechtlichen Zugriff, wobei das — zwischen fortgeltendem Bundes- Gaststättengesetz und den Landesgaststättengesetzen angesiedelte — Gaststättenrecht, systematisch betrachtet, zum Gewerbenebenrecht gehört. Nicht zum Prostitutionsgewerbe zählt die Prostitution als solche. Dahinter steht eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, der in der Gesetzesbegründung immer wieder betont, Prostitution sei kein Beruf bzw. Das bedeutet, dass das ProstSchG die Prostitution als gewerbeähnlich bzw. Aber sollten die Merkmale vorliegen, spricht das nicht gegen Prostitution. Wie beim Prostitutionsgewerbe ist auch bei der Prostitution die sonst im Hinblick auf den Gewerbebegriff bedeutsame Frage, ob es sich um eine erlaubte Tätigkeit handelt, irrelevant, denn das ProstSchG und das ProstG begründen die Erlaubtheit der Prostitution zur fehlenden Sittenwidrigkeit die Begründung zum ProstGS. Das gilt zunächst für die grundlegende Frage, ob die Regelungsinstrumente mit Blick auf die Charakteristik von Sexarbeit überhaupt problemadäquat sein können. Das in der Gewerbeordnung normierte Gewerberecht war ursprünglich ein umfassendes öffentlich-rechtliches Industrierecht, das zentrale Aspekte der Industrialisierungsschübe des Jahrhunderts — den Betrieb von Anlagen, den Arbeitsschutz, das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis — normierte. Heutzutage ist das Gewerberecht im Wesentlichen ein Recht zur gefahrenabwehrrechtlich-präventiven Regulierung selbständiger Arbeit. Prostitution kann, wie erwähnt, auch selbständige Arbeit sein. Typischerweise geht es im Gewerberecht um Dienstleistungen, die weit entfernt prostituierte begru?en sind, den Gewerbetreibenden so nahe zu kommen, wie dies bei der Prostitution unvermeidbar ist. Die Involvierung des Körpers und die Tangierung der durch ihn vermittelten Persönlichkeit ist bei keiner Dienstleistung, die das Gewerberecht kennt, vergleichbar intensiv und invasiv wie bei der Prostitution. Das ist die klassische Funktion der Wirtschaftsaufsicht im Unterschied zur Wirtschaftslenkung etwa durch Subventionen oder zur Rolle des Staates als Marktteilnehmer, sei es als Nachfrager, sei es als Anbieter marktgängiger Leistungen. Insofern kennt das herkömmliche Gewerberecht eine bleibende körperliche Distanz zwischen dienstleistender Person und der Person, für die die Dienstleistung gedacht ist; bei der Gewährung der Dienstleistung wird sie nicht aufgeboben. An dieser bleibenden körperlichen Distanz fehlt es bei der Prostitution. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Ansatzpunkt der wirtschaftsaufsichtlichen Regulierung ist typischerweise die Person, die die Dienstleistung erbringt. ProstSchG und damit staatlich-rechtlicher Kontrolle unterwerfen müssen. Es verbindet ihn mit einem einseitigen Regelungsansatz, der nur die Prostituierten in den Blick nimmt. Dieser auf die Prostituierten fixierte Blick wird durch die Regulierung der Prostitutionsgewerbe bestätigt, denn sie bleiben auf die Tätigkeit der Prostituierten ausgerichtet. Unterstellt, für einen abolitionistischen, strikt prohibitiven Ansatz finden sich keine parlamentarischen Mehrheiten, dann sollte zumindest über eine Fortentwicklung des bisherigen, eher traditionellen gewerberechtlichen Regelungsansatzes im ProstSchG nachgedacht werden. Anmelde- bzw. Solche Regelungen könnte der Bundesgesetzgeber auf die weitgefasste Kompetenz für das Recht der Wirtschaft Art. Mir ist klar, dass angesichts dieser Prostituierte begru?en die eine oder der andere heftig mit dem Kopf schütteln wird. Wieso eigentlich? Die Neuregelungen würden gewiss mit Umsetzungsdefiziten einhergehen, aber die kennt auch das geltende ProstSchG. Die Regelungen dürften auch einen beachtlichen präventiven Effekt haben, weil es zu Vermeideverhalten animiert. Dass sich Personen der gewerberechtlichen Kontrolle entziehen und ins Dunkelfeld illegaler Prostitution abtauchen prostituierte begru?en, ist schon jetzt, wenn es beispielsweise um nicht angemeldete Prostituierte geht, ein Problem des ProstSchG und spricht nicht generell gegen die Regulierung von Prostitution.
März Minuten, hier ab ; verfügbar bis 4. März , abgerufen am In: Der Freitag. Ausgabe Herbst , 1. Menschenhändlern und Schleppern die Verringerung der Nachfrage ein wichtiges Instrument zur Verhinderung und Eindämmung des Menschenhandels ist, weil damit auf die finanziellen Anreize abgezielt wird; ist daher der Auffassung, dass dies bei der Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels weiterentwickelt werden sollte; betont, dass es wichtig ist, die Nachfrage auf eine Art und Weise einzudämmen, die den Personen in der Prostitution keinen Schaden zufügt oder sich negativ auf sie auswirkt; stellt fest, dass Strategien zur Beeinflussung der Nachfrage sich auf die Rechte von Einzelpersonen konzentrieren sollten und darauf, diskriminierende Haltungen und Überzeugungen zu bekämpfen, insbesondere solche, die sich gegen Frauen und Migranten richten [54] ;. Mai im Internet Archive In: derwesten.
Inhaltsverzeichnis
Zur Zahl. Der Kläger betreibt in S***** ein Bordell, in welchem Prostituierte sexuelle Dienstleistungen gegenüber Dritten erbringen. Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes. Ihre Gesundheitslage. Denn Statistiken zufolge sind Frauen in der Prostitution zunehmend Gewalt ausgesetzt und werden immer häufiger ausgebeutet. Gesetzesbegründung. In der Begründung erklärt die PDS, die Zahl der Frauen, die heute in der Bundesrepublik als Prostituierte tätig sind, werde auf geschätzt.In: Die Zeit. Die Entscheidung über ein konkretes Vermittlungsbegehren durch die Beklagte erfolgt durch Ermessensausübung vgl. In: mopo. Düsseldorf 8. Commons Wikidata-Datenobjekt. Februar In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Februar , abgerufen am Eine rechtspolitische Untersuchung. Sie erlitten häufiger schwere Verletzungen und nahmen seltener ärztliche oder polizeiliche Hilfe in Anspruch. Gutgläubiger Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen — Beweislast. September ; abgerufen am Zu Recht hat die Beklagte den Vermittlungsauftrag abgelehnt. Gewalt an Prostituierten [ Bearbeiten Quelltext bearbeiten ]. Juni aus verschiedenen Gründen abgelehnt [ 23 ] und von der rot-grünen Bundesratsmehrheit kurz vor Ende der Legislaturperiode gestoppt. Samira Rafaela. Prostituierte im Jahr Im September rief das Bundesverwaltungsgericht in der Sache einer Ausweisung einer Prostituierten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, hier Niederlande, aus Deutschland den Europäischen Gerichtshof EuGH an BVerwG 1 C Mai einen Kondomzwang für weibliche wie männliche Prostituierte und deren Kunden ein. Diese Vorschrift betrifft allerdings lediglich das Verhältnis Prostituierte — Bordellbetreiber und ist im Verhältnis Arbeitgeber — Bundesagentur nicht anwendbar. Die Einstufung der Prostitution als gemeinschaftsschädlich wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, in der die Prostitution mit der Betätigung als Berufsverbrecher gleichgestellt wurde BVerwGE 22, S. Dezember entschied das Verwaltungsgericht Berlin aufgrund der Klagen der Prostitutionsaktivistinnen Felicitas Schirow — im Fall des Bordells Cafe Pssst — und Stephanie Klee , dass die freiwillige Prostitution unabhängig von einer moralischen Beurteilung nach den heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen nicht mehr als sittenwidrig anzusehen ist. Dabei überwiegen juristische, medizinische und sozial-hygienische Aspekte. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält. Da sich mit Es kommt also weder darauf an, ob die Entgeltvereinbarung sich auf eine konkretisierte einzelne Leistung oder pauschal auf einen Zeitraum bezieht, noch darauf, ob die Entgeltvereinbarung unmittelbar zwischen den an der Dienstleistung beteiligten Personen getroffen wird oder ob die Entgeltvereinbarung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit dem Betreiber eines Prostitutionsgewerbes zustande kommt. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen BesD erwiderte Ende Mai in einem eigenen offenen Brief, es bestehe kein Unterschied zwischen einem Besuch bei einer Kosmetikerin oder in einem Bordell, sofern ein Hygieneplan eingehalten werde. Hinzu kommen Bestimmungen, die sich systematisch dem öffentlichen Gesundheitsrecht bzw. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.